Allgemeine Geschäftsbedingungen für freie Übersetzungen und beglaubigte Übersetzungen:

Index :

Mehrwertsteuer

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird innerhalb der Europäischen Union auf alle angegebenen Tarife aufgeschlagen.

Vorherige Bezahlung und Anzahlungen

Bei jedem Auftrag zur Erstellung einer beglaubigten Übersetzung ist die Vergütung vor Beginn der Übersetzung zu zahlen.

Die Lieferfrist für die Übersetzung läuft ab dem Tage des Empfangs der Vergütungszahlung, sofern nicht vorher eine abweichende Frist vereinbart wurde.

Ab dem 1. Januar 2012 werden, außer im Einzelfall, Aufträge zur Erstellung nicht beglaubigter Übersetzungen zu einem Auftragswert von 1000 € oder weniger (ohne Mehrwertsteuer) nur angenommen, wenn der Gesamtrechnungsbetrag vollständig und unverzüglich nach Empfang der Rechnung und vor Erbringung unserer Leistungen elektronisch auf unser Konto überwiesen wurde.

Bestellungen zu einem Auftragswert von über 1000 € (ohne Mehrwertsteuer) werden, außer im Einzelfall, nur bei Anzahlung von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages unverzüglich nach Empfang unserer Rechnung per elektronischer Überweisung auf unsere Konto bearbeitet.

Die Nichtleistung der Anzahlung entbindet die Agentur 001 Translation von sämtlichen Verpflichtungen aus dem Auftrag.

Der geschuldete Restbetrag ist eine Woche nach Erbringung der Leistung, jedoch nicht vor elektronischer Übersendung der Rechnung, per Überweisung zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung ist die geschuldete Summe in einer Höhe von 5 % pro Monat zu verzinsen und für jede Mahnung eine Pauschale von 30 € zu entrichten.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zahlung des Kunden als Vertragsannahme und Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gewährleistung und Rügepflicht

Wir bearbeiten Rügen wegen Mängeln der erbrachten Leistung nur bei schriftlicher Erklärung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung der Übersetzung. Eine Rüge führt nicht zur Hemmung der Zahlungsfrist für die Rechnung bzw. den geschuldeten Restbetrag bei vorheriger Anzahlung.

Die Agentur 001 Translation sucht den Dialog und versteht ihre Leistungen als Ergebnis eines partnerschaftlichen Austauschs mit ihren Kunden. Deshalb sollte der Kunde im Falle einer Beanstandung der Qualität im gemeinsamen Interesse durch unzweideutige und klar verständliche Präzisierungen und Klarstellungen an der Verbesserung mitwirken. In diesem Falle wird ohne zusätzliche Kosten die erstellte Übersetzung überarbeitet. In keinem Fall wird eine Rüge aus Gründen geringfügiger stilistischer Abweichungen oder unwesentlicher Bedeutungsnuancen angenommen. Die Rüge wird ebenfalls als unbegründet angesehen, wenn die redaktionelle Qualität des vom Kunden gestellten Quelltextes die mangelfreie Erstellung der Übersetzung aufgrund der schlechten Verständlichkeit des Originaltextes nicht ermöglicht.

Haftung

Die Haftung der Agentur 001 Translation ist auf die Höhe der Rechnung beschränkt. Der Kunde kann in keinem Falle weitergehende Schadensersatzansprüche geltend machen.

Lieferfrist

In Bezug auf beglaubigte Übersetzungen sind die angegebenen Lieferfristen nur unverbindlich. Da öffentlich bestellte Übersetzer jederzeit durch öffentliche Stellen (Justiz, Polizei, Zoll) angefordert werden können, ist es nicht möglich, mit absoluter Sicherheit die Lieferung innerhalb der angegebenen Frist zu garantieren.

Online-Kostenvoranschlag

Der automatische Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Jedes verbindliche Angebot muss vorher durch einen Berater der Agentur 001 Translation überprüft und genehmigt werden. Der Kostenvoranschlag kann daher insbesondere aus Gründen der Komplexität des Layouts Änderungen erfahren.

Beginn der Übersetzung

Unsere Kostenvoranschläge gelten für jede Bestellung zwischen 8 und 17 Uhr mitteleuropäischer Zeit (CET). Wir sind nicht an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen tätig.

Format

Jedes Dokument ist in einem bekannten und üblichen Format einzureichen, das nicht den Erwerb eines speziellen Programms zur Erstellung der Übersetzung notwendig macht. Eingescannte Dokumente sind einzeln anzuordnen (ein Dokument pro Seite) und dürfen in keiner Weise geschnitten sein. Es ist nicht möglich, zwei auf einer Seite befindliche gescannte Dokumente getrennt auf jeweils einer Seite anzuordnen.

Sollten Ihre Dokumente zu groß sein im Verhältnis zum üblichen Format, müssen Sie zunächst eine verkleinerte Kopie erstellen und diese danach im Standardformat einscannen. Unser Kostenvoranschlag wird ausschließlich auf Grundlage der erfassbaren Texte erstellt. Daher ist die Übersetzung von in Bildern, Links oder Sceenshots enthaltenen Texten nicht im vorläufigen Kostenvoranschlag enthalten.

Leserlichkeit – Manuskripte

Um die bestmögliche Leistung sicherzustellen, hat der Kunde lesbare Dokumente ohne Durchstreichungen oder handgeschriebene Ergänzungen einzureichen. Wir haften nicht für fehlerhaft transkribierte Eigennamen, die handschriftlich auf die bereitgestellten Dokumente geschrieben sind.

Lieferort

Unsere Versandtarife für Sendungen mit der Post oder FEDEX/DHL beziehen sich nur auf inländische Sendungen. Jeder Versendungsauftrag ins Ausland ist vorher anzuzeigen, damit ein besonderer Kostenvorschlag erstellt werden kann.

Besonderheiten bei beglaubigten Übersetzungen

In Sonderfällen ist die Beachtung von zusätzlichen Formalitäten notwendig. Die Agentur 001 Translation kann Sie diesbezüglich nicht beraten. Es obliegt Ihnen, Sich bei den zuständigen Behörden und Stellen über die zu erfüllenden Voraussetzungen zu informieren.

In solchen Fällen muss unser Kostenvoranschlag überarbeitet und der Tarif für die Übersetzung erhöht werden. Die Fristen für die Bearbeitung verlängern sich ebenfalls, da Behördengänge Zeit kosten und die Verfahrensdauer von der Schnelligkeit der öffentlichen Stellen abhängt.

Die Agentur 001 Translation haftet nicht für den Fall, dass Sie uns nicht sämtliche notwendigen Informationen für den geordneten Verfahrensablauf mitteilen. Gleiches gilt für Übersetzungen aus Sprachen, deren Schrift nicht auf dem lateinischen Alphabet basiert. Sie müssen uns für jeden Namen und Vornamen, der in dem Originaldokument erscheint, die Rechtschreibung in lateinischen Buchstaben mitteilen. Wurde die Übersetzung erstellt und bereits übersendet, wird die Vergütung nicht zurückerstattet, wenn Sie uns im Vorhinein unzutreffende Auskünfte erteilt haben.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die offizielle Übersetzung nicht von den zuständigen Stellen anerkannt wird.

Die zuständigen Stellen verlangen regelmäßig zwei Arten von Formerfordernissen von Seiten des öffentlich bestellten Übersetzers:

1) Die Beglaubigung der Unterschrift

Sie müssen sich unbedingt darüber erkundigen und uns mitteilen, ob die nachfragende Stelle des Ziellandes die Beglaubigung der Unterschrift des öffentlich bestellten Übersetzers verlangt. Zur Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers ist ein Gang zum Rathaus oder zu einem Notar erforderlich, was Zeit in Anspruch nimmt. Das besondere Formerfordernis wird gesondert abgerechnet.

2) Die Apostille

Wenn die Übersetzung dem Außenministerium oder einer Botschaft oder einem Konsulat bestimmter Staaten, die meist außerhalb der europäischen Union liegen (jedoch manchmal auch in Europa) vorgelegt werden soll, müssen Sie uns vorher mitteilen, ob die Übersetzung zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung einer Apostille beim Berufungsgericht erfolgen soll.

Wenn Sie wünschen, dass einen Apostille auf die Übersetzung gesetzt wird, MÜSSEN Sie uns dies per Email mitteilen, da die Originaldokumente dem öffentlich bestellten Übersetzer zugestellt und beim örtlich zuständigen Berufungsgericht eingereicht werden müssen.

Unternehmen Sie nicht den Versuch, selbst eine Apostille für eine Übersetzung zu erwirken: Dies wird regelmäßig unmöglich sein, insbesondere wenn der öffentlich bestellte Übersetzer seinen Sitz nicht in Ihrer Region hat. Der Übersetzer führt dieses Verfahren auf Ihre Anfrage hin durch, dies jedoch NUR, wenn Sie eine Apostille mit Ihrer Bestellung der Übersetzung gleichzeitig anfragen.

ACHTUNG: Für den Erhalt der Apostille kann die Bearbeitungszeit regelmäßig zwischen einer und drei Wochen betragen. Die Übersetzung wird von uns schnell bearbeitet, jedoch können wir uns nicht für die schnelle Bearbeitung des Antrags durch die Verwaltung verbürgen. Wir haften daher nicht im Falle des Verzugs aufgrund des verzögerten Verwaltungsverfahrens.

Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen, Sich bei anderen Agenturen oder öffentlich bestellten Übersetzern darüber zu informieren, ob diese in der Lage sind, Ihren Auftrag schneller vor Ihrer Abreise zu erledigen.

Anwendung der Ermäßigung für Schüler und Studenten

Die Ermäßigung für Schüler und Studenten wird nur bei Schul- und Hochschuldokumenten und nur unter Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises gewährt.

Sponsoring

Die Höhe des gezahlten Entgelts darf nicht die Ausgangskosten der vom Kunden bezahlten Übersetzung übersteigen. Für jeden tatsächlich geschlossenen Sponsoring-Vertrag ist die Höhe des von der Agentur 001 Translation gezahlten Betrags auf 10 € begrenzt.

Widerruf der Bestellung

Im Falle des Widerrufs des Übersetzungsauftrags nach Unterschrift des Kostenvoranschlags werden 100% des Bestellwertes geschuldet.

Unternehmerische Haftung und höhere Gewalt

Die Agentur 001 Translation setzt alles daran, um den Erfolg jedes Übersetzungsprojekts in schnellst möglicher Frist sicherzustellen. Sie schließt jedoch umfassend ihre unternehmerische Haftung für jede Pflichtverletzung unabhängiger Dritter und für höhere Gewalt (Streik, Zusammenbruch des Internets, Unwetter, Unfall) aus.